Kinder
In Brachenreuthe leben 76 seelenpflegebedürftige Kinder und Jugendliche und 7 Tagesschüler besuchen die Schule. Die Einrichtung arbeitet überregional und hat ihr Einzugsgebiet aus der gesamten Bundesrepublik Deutschland.

Behinderungsarten und -grade
Aufnahme finden Kinder aller Behinderungsarten und Behinderungsgrade. In Brachenreuthe werden im Sinne eines Schwerpunkts Kinder mit autistischen Verhaltensweisen gefördert. Darüber hinaus werden Kinder aller übrigen Problembereiche aufgenommen: Von Kindern und Jugendlichen, die aus Förderschulen hierher überwechseln müssen bis hin zu schwerst mehrfach behinderten Kindern, die niemals selbst zum Gehen oder Sprechen gelangen können. Die Schule kann im schulrechtlichen Sinn sog. geistig behinderte und auch körperbehinderte Kinder, die zugleich geistigbehindert sind, aufnehmen.
Gerade das Zusammenwirken der verschiedenen Behinderungen und Behinderungsgrade ist von wesentlicher Bedeutung für das heilpädagogische Klima einer Einrichtung: Es bestimmt das Zusammenleben der Kinder untereinander und ermöglicht in der Begegnung z.T. extremer Verhaltenseinseitigkeiten einen allmählichen, subtilen Ausgleichsprozeß sozialer Natur. In die Gesamtheit der Kinder und ihrer sozialen Begegnung gehören auch die Mitarbeiterkinder, die zu dem angesprochenen "Klima" einer Einrichtung beitragen.
Im Zusammenleben mit dem seelenpflegebedürftigen Kind kommt es selbstverständlich darauf an, seine Schwächen und Entwicklungsprobleme klar heraus zu arbeiten, deren Bedingungszusammenhänge zu erkennen und ihm intensive Förderung zukommen zu lassen. Gleichzeitig erscheint das behinderte Kind im Zusammenleben aller nicht als ein defizitäres Wesen, sondern als Mitmensch. Diese Form des Zusammenlebens - eine gewissermaßen radikale Form der Integration - zeigt sich auch von daher als eine heilende Kraft.
Soziokultureller Hintergrund
Die Kinder kommen nicht nur aus allen Teilen der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch aus allen gesellschaftlichen Schichten. Die meisten gelangen - angeregt durch Schulen, Ärzte oder Behörden - aufgrund der Initiative ihrer Eltern nach Brachenreuthe. Da der Aufnahmegrund fast immer in der Behinderung des Kindes zu suchen ist, werden die Kosten nach §§ 39, 40 BSHG übernommen. In einzelnen Fällen ist auch die Zuständigkeit der Jugendhilfe gegeben.
Brachenreuthe wird auch zur Heimat für eine Reihe von Kindern, die nicht über ein intaktes Elternhaus verfügen. Ihre Aufnahme wird durch Sozialbehörden vermittelt.